Herausforderung: Finanzierung in der Krise
Das Erste, was ein Unternehmen in dieser Krisensituation zu spüren bekommt, ist ein Engpass bei der Liquidität. Der Umsatz geht zurück, es kommt zu Lieferengpässen, Produkte werden nicht bezahlt oder können nicht ausgeliefert werden. Demgegenüber stehen auch weiterhin laufende Kosten für Personal, Material, Miete und diverse Abgaben.
Wie kann man das finanzielle Überleben in der Krise managen? Welche Finanzierungsinstrumente stehen Unternehmen in der jetzigen Krisensituation zur Verfügung?
Die Möglichkeiten sind mannigfaltig und können in drei Kategorien eingeteilt werden:
- Staatliche Hilfsmaßnahmen
- Nutzung eigener Unternehmensreserven und
- Einbindung privatwirtschaftlicher Kapitalgeber
1. Staatliche Hilfsmaßnahmen
Bund und Länder unterstützen die heimische Wirtschaft mit einer ganzen Palette an Maßnahmen.
Liquiditätssteigernde staatliche Hilfsmaßnahmen
Zuschüsse
sind nicht rückzahlbar und werden bei zahlreichen Anlässen gewährt: Gründungszuschüsse, Investitionszuschüsse oder als Zuschuss über das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Anmerkung: Wir sind BAFA-gelistete Unternehmensberater, sprechen Sie uns gerne auf die Möglichkeiten einer geförderten Unternehmensberatung an.
Förderkredite
werden von der KfW oder von der jeweiligen Förderbank des Bundeslandes gewährt, in Hessen ist das beispielsweise die Wirtschafts- und Infrastrukturbank. Beantragt und ausgereicht werden diese Kredite von der Hausbank.
Förderkredite gibt es natürlich auch unabhängig von Corona. Neu im Zusammenhang mit Corona ist zum einen, dass die KfW bei Krediten bis derzeit EUR 3 Mio. auf eine eigene Prüfung der Kreditwürdigkeit verzichtet und sich dabei auf die Hausbank verlässt, wodurch das Verfahren schneller gehen soll. Zum anderen gewährt die KfW eine Haftungsfreistellung von 90% für KMU (i.d.R. bis 250 Mitarbeiter und EUR 50 Mio. Umsatz) und 80% für größere Unternehmen.
Bürgschaften
werden von Bürgschaftsbanken der Bundesländer übernommen und sollen fehlende Sicherheiten ersetzen. Der nicht durch eine Haftungsfreistellung abgedeckte Teil eines KfW-Kredites (also z.B. bei KMU die verbleibenden 10% nach einer Haftungsfreistellung von 90%) ist nicht mit einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank kombinierbar. Daher stellt die Gewährung einer Bürgschaft durch eine Bürgschaftsbank eine Alternative zu einem KfW-Kredit in dem Fall dar, in dem die Hausbank anstelle eines KfW-Kredites einen eigenen Kredit ausreichen möchte, diesen aber dennoch besichern möchte. In Hessen beispielsweise liegt die Bürgschaftsobergrenze bei EUR 2,5 Mio. Für größere Beträgen sind grundsätzlich auch Landesbürgschaften möglich.
Direkte Beteiligung des Staates
bedeutet, dass der Staat Mitgesellschafter des Unternehmens wird. Dies ist grundsätzlich möglich für größere, sogenannte systemrelevante Unternehmen, und wird durch den Stabilisierungsfonds abgewickelt. In der Finanzkrise 2008/09 hat sich der Staat beispielsweise an der Commerzbank beteiligt.
Liquiditätsschonende staatliche Hilfsmaßnahmen
Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Anpassung von Steuervorauszahlungen: Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuer reduzieren lassen. Die Anpassung muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Stundung von Steuerzahlungen: Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie die in diesem Jahr fälligen Steuerzahlungen nicht leisten können, können diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden soll bis zum Ende des Jahres verzichtet werden. Säumniszuschläge, die in dieser Zeit gesetzlich anfallen, sollen ebenfalls erlassen werden. Diese Regelung betrifft gleichermaßen die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer.
Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
Unternehmen können die Stundung der Zahlung ihre Sozialversicherungsbeiträge beantragen, bzw. diese in Raten zahlen. Voraussetzung dafür ist jedoch die Beachtung der Nachrangigkeit gegenüber den Hilfspaketen der Bundesregierung, d.h. Soforthilfen, Kurzarbeitergeld und ähnliches sind vorrangig zu nutzen. Reichen diese nicht aus, kann eine entsprechende Stundung, bzw. Ratenzahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge beantragt werden. Des Weiteren verzichten diverse Sozialversicherungen bis auf Weiteres auf die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen.
Kurzarbeitergeld
Ein Antrag auf Kurzarbeitergeld kann bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Die Arbeitnehmer erhalten 60%, bzw. mit Kind 67% des ausgefallenen Nettolohns; anfallende Sozialversicherungsbeiträge werden zu 100% erstattet. Voraussetzung für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes ist ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall und weitere betriebliche und persönliche Voraussetzungen.
Unser Appell an Unternehmen: Überprüfen Sie laufend, welche staatlichen Hilfsmaßnahmen für Sie geeignet sind!
2. Nutzung von internen Reserven des Unternehmens
Auch wenn die staatlichen Hilfsmaßnahmen umfangreich sind und deren Einsatzmöglichkeiten auf jeden Fall geprüft werden sollten, ist es wichtig, sich in der jetzigen Situation nicht allein auf Hilfe von außen zu verlassen. Unternehmen sollten ihre eigene Situation analysieren, um vorhandene Finanzierungsreserven aufzudecken und zu nutzen – ein wichtiger Baustein bei der Finanzierung in der Krise. Hier sind folgende Themen zu betrachten:
Forderungen
Forderungen an Kunden können sehr leicht und sehr schnell in Liquidität umgewandelt werden, indem Factoring genutzt wird. Der Factor kauft die Forderungen an und bezahlt mit Liquidität. Die Kosten sind i.d.R. nicht viel höher als ein Kontokorrentkredit. Zusätzlich sind die Forderungen gegen Ausfall versichert, was gerade in heutigen Zeiten nicht zu unterschätzen ist.
Mobiles Anlagevermögen
Marktgängige Produktionsanlagen wie Einzelmaschinen oder maschinelle Anlagen können an eine Finanzierungsgesellschaft verkauft und zurückgeleast werden. Der Verkauf führt zu einem Liquiditätszufluss. Ferner werden mögliche stille Reserven gehoben, wenn der Verkauf zu einem höheren Preis als der Buchwert durchgeführt wird. Je nach Anbieter werden einzelne Maschinen oder gesamten Maschinenpark zum Ankauf akzeptiert; diese Finanzierungsmöglichkeit besteht bereits ab einem Ankaufsvolumen von EUR 400 Tsd.
Immobilien
Ebenso wie mobiles Anlagevermögen können Immobilien oder Grundstücke für eine Sale-und-Lease-Back Struktur genutzt nutzen und somit zu einem Liquiditätszufluss führen. Ähnlich wie bei mobilem Anlagevermögen können auch hier ggf. stille Reserven gehoben werden.
Vorräte
In bestimmten Fällen und ab bestimmten Größenordnungen können sich auch Vorräte eignen, um Liquidität zu schaffen. Hierbei muss die jeweils aktuelle Marktsituation – Preis und Handelbarkeit der Güter beachtet werden.
Wichtig: Ist das Wirtschaftsgut noch „frei“?
Bei allen Themen ist zu prüfen, ob die jeweiligen Wirtschaftsgüter bereits als Kreditsicherheit genutzt werden. Sollte dies der Fall sein, ist zu ermitteln, mit welchem Beleihungswert der jeweilige Kreditgeber das Wirtschaftsgut bewertet. Anschließend ist zu prüfen, ob sich mittels der oben genannten Maßnahmen deutlich mehr Liquidität generieren lässt.
Unser Appell an Unternehmen: vergessen Sie Ihre eigenen Reserven nicht und nutzen Sie Ihr eigenes Potential!
3. Privatwirtschaftliche Kapitalgeber
Bei der Finanzierung in der Krise denkt man eher weniger an die Kapitalgeber aus der Privatwirtschaft, dabei kann diese Finanzierungsgruppe sehr effektiv und mit einer hohen unternehmerischen Kompetenz Unterstützung leisten. Die Bandbreite der angebotenen Finanzierungsinstrumente erstreckt sich von Fremdkapital über Mezzanine bis hin zu Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen an Eigenkapital.
Fremdkapital: Debt-Fonds
Debt-Fonds sind Finanzierungsunternehmen außerhalb des Bankensektors, die Fremdkapital zur Verfügung stellen. Die Fonds werden i.d.R. aus Geldern von privaten oder institutionellen Investoren gespeist. Je nach Anlagepolitik und Risikopräferenz des jeweiligen Finanzierungsanbieters stehen diese Mittel zur Finanzierung von Unternehmensübernahmen unter Einbindung eines Finanzinvestors (LBO), zur Finanzierung operativen Wachstums oder in Distressed / Special Situations zur Finanzierung von Unternehmen mit Liquiditätsproblemen bzw. zur Finanzierung von Restrukturierungsmaßnahmen zur Verfügung.
Debt-Fonds können insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – wie in der jetzigen Corona-Krise – eine attraktive Alternative gegenüber der Finanzierung von Banken darstellen. Je nach Situation und Finanzierungsanbieter können auch größere Finanzierungsvolumina zur Verfügung gestellt werden.
Mezzanine-Kapital: Mischform
Mezzanine Kapital ist ein Sammelbegriff von Finanzierungsarten, die in Ihrer wirtschaftlichen Ausgestaltung Eigenschaften sowohl von Fremd- als auch von Eigenkapital aufweisen. In der klassischen Form ist Mezzanine gegenüber dem Fremdkapital nachrangig und stärkt somit die Eigenkapitalbasis. Den Mezzanine-Kapitalgebern werden jedoch keine Stimm- oder Einflussnahmerechte vergleichbar mit den echten Gesellschaftern gewährt. Die Konditionen von Mezzanine-Kapital-Finanzierungen sind sehr unterschiedlich, und hängen von der jeweiligen Ausgestaltung ab: Laufzeit (typisch 7 bis 10 Jahren), Kündigungsmöglichkeiten (z. B. bei Unterschreitung einer vorher definierte Eigenkapitalquote), Verzinsungs-, Gewinn- und Verlustregelungen sowie Rückzahlungsmodalitäten. Zu den Mezzanine-Kapital-Gebern gehören spezialisierte Fonds, Private Equity Gesellschaften und einige Banken.
Mezzanine-Kapital wird wegen des aus Kapitalgebersicht damit verbundenen Risikos typischerweise höher verzinst als Fremdkapital. Durch die Eigenkapitalstärkung und Erhöhung der Liquidität ist Mezzanine-Kapital gut geeignet, eine mögliche, krisenbedingte Insolvenzgefahr zu verringern.
Eigenkapital: Neue Gesellschafter oder Komplettverkauf
Auch die Kapitalerhöhung durch Altgesellschafter oder die Aufnahme von neuen Gesellschaftern führt zur Stärkung des Eigenkapitals und der Liquidität im Unternehmen.
Als Beispiel sei der Unternehmensverkauf mittels eines sogenannten Owners Buy-Out („OBO“) angeführt: Der Owners-Buy-Out ist eine Sonderform des Leverage-Buy-Outs, bei der sich der bisherige Eigentümer an dem verkauften Unternehmen rückbeteiligt. Dies ermöglicht es dem bisherigen Eigentümer, einen Teil seines Vermögens in die Privatsphäre zu überführen (und damit „in Sicherheit zu bringen“), und zeitgleich am zukünftigen Erfolg des Unternehmens weiter zu partizipieren. Als Käufer fungieren meist finanzstarke Private Equity Gesellschaften, die ein weiteres Wachstum der Gesellschaft finanzieren können. Aus Sicht des bisherigen Eigentümers kann bei entsprechend positiver Entwicklung darauf gesetzt werden, dass der Wert der Rückbeteiligung in nur wenigen Jahren höher ist als der heutige gesamte Unternehmenswert.
Auch in der Krise gilt: der Verkauf des Unternehmens oder ein Owners Buy-Out ist eine Option, bei der das Unternehmen gestärkt aus der Krise hervorgehen kann und bei der der bisherige Eigentümer finanziell profitieren kann.
Unser Appell an Unternehmen: Prüfen Sie auch in der Krise die Möglichkeiten einer Unternehmens!