Wenn Sie sich als Unternehmer Gedanken über die Unternehmensnachfolge machen, stellt sich fast zwangsläufig die Frage danach, wieviel Ihr Unternehmen wert ist. Sie haben es sicher schon häufig gehört – es gibt nicht die einzige, objektive, richtige Unternehmensbewertung. Das macht die Sache leider nicht einfach.
Verfahren der Unternehmensbewertung einerseits und Vertragsverhandlungen andererseits
Natürlich gibt es verschiedene anerkannte Verfahren, den Unternehmenswert zu berechnen. Wichtige Verfahren wie die Multiplikatormethode, die Discounted Cash Flow Methode und das (vereinfachte) Ertragswertverfahren stellen wir Ihnen weiter unten kurz vor. Wenn Sie jedoch Ihr Unternehmen veräußern, ist letztlich der mit dem Erwerber vereinbarte Kaufpreis für Sie relevant. Dieser Kaufpreis und auch die Detailregelungen des Kaufvertrages hängen auch vom Verlauf der Kaufpreis- und Vertragsverhandlungen ab. Diese Verhandlungen können freilich bei den genannten Methoden der Unternehmensbewertung nicht berücksichtigt werden. An dieser Stelle sei daher der Hinweis gestattet, dass es zu unseren vornehmsten Aufgaben gehört, im Rahmen eines Unternehmensverkaufsprozesses Sie bei genau diesen Kaufpreis- und Vertragsverhandlungen zu unterstützen.
Ermittlung der nachhaltigen Ertragskraft
Doch zurück zur Unternehmensbewertung. Letztlich geht es bei einer Unternehmensbewertung in der Regel darum, die nachhaltige Ertragskraft zu ermitteln. Für den Käufer oder den Nachfolger zählt die Ertragskraft des Unternehmens, die in der Zukunft eintritt. Die künftige Ertragskraft bestimmt die Rendite, die der Erwerber mit dem Unternehmenskauf erwirtschaftet, und die künftige Ertragskraft ermöglicht die Bedienung des für den Unternehmenserwerb aufgenommenen Kapitals. Fremdkapitalgeber wie Banken wollen Tilgung und Zinsen, und Eigenkapitalgeber wollen eine Rendite, die sie für das eingegangene finanzielle Risiko angemessen entschädigt.
Wie hoch die künftige Ertragskraft sein wird, hängt natürlich von einer Vielzahl von Einflussfaktoren ab, unter anderem vom Käufer bzw. Nachfolger selbst. Zieht man die vergangene wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens als Indikator für die Ertragskraft heran, so stützt man sich zwar auf tatsächlich realisierte Werte, doch die Zukunft ist und bleibt ungewiss. Verwendet man eine Planungsrechnung, um die Ertragskraft zu ermitteln, so basiert die Unternehmenswertermittlung auf Annahmen über die künftige Entwicklung, und ist zwangsläufig entsprechend unsicher.
Manche sagen daher, die Bewertung von Unternehmen sei mehr eine Kunst als eine Wissenschaft. Wir denken jedoch, dass sich ein Unternehmer vor der Übertragung seines Unternehmens fundierte Gedanken über die Bewertung seines Unternehmens machen sollte, um dies bei etwaigen Verhandlungen zu berücksichtigen. Freilich wird es im Regelfall nicht gelingen, einen „Liebhaberpreis“ am Markt durchzusetzen. Wir bieten daher an, als Ihr Sparringspartner in Sachen Unternehmensbewertung zu fungieren, um Ihre Erwartungshaltung eines Kaufpreises oder Übertragungswertes mit den Gegebenheiten des Marktes abzugleichen.
Multiplikatormethode als unser Angebot für eine erste Einschätzung
Auch unser Angebot für eine überschlägige und unverbindliche erste Einschätzung des Unternehmenswertes dient diesem Zweck. Hierfür verwenden wir die sogenannte Multiplikatormethode, da diese in der Praxis nach wie vor häufig angewandt wird und darüber hinaus vergleichsweise einfach zu handhaben ist. Die Multiplikatormethode basiert auf den Bewertungen börsennotierter Unternehmen oder auf der Unternehmensbewertung bei Unternehmenskäufen bzw. –verkäufen. Der Unternehmenswert wird in Relation zu einem Wert aus der GuV (z.B. Umsatz, EBITDA) oder Bilanz (z.B. Eigenkapital) gesetzt, um auf diese Weise einen Multiplikator zu ermitteln. Dieser Multiplikator wird dann auf den entsprechenden Wert des zu bewertenden Unternehmens angewandt. Wir verwenden für unsere erste Einschätzung übrigens die aktuellen Multiplikatoren, die von Experten geschätzt werden.
Das vereinfachte Ertragswertverfahren
Auch beim vereinfachten Ertragswertverfahren handelt es sich wie bei der Multiplikatormethode um ein vergangenheitsbezogenes Verfahren. Dieses Verfahren ist im Bewertungsgesetz geregelt und wird z.B. für erbschaftsteuerliche Zwecke angewandt. Ausgangspunkt der Bewertung sind bei bilanzierenden Unternehmen die steuerlichen Gewinne der letzten 3 Jahre. Diese werden um bestimmte Positionen bereinigt, wie z.B. außerplanmäßige Abschreibungen oder außerordentliche Erträge. Der Durchschnittswert der bereinigten Gewinne stellt den Jahresertrag dar. Dieser Jahresertrag wird mit einem Kapitalisierungsfaktor multipliziert, um den Unternehmenswert zu ermitteln. Gemäß §203 Abs. 1 Bewertungsgesetz beträgt dieser Faktor 13,75. Rechnerisch entspricht dieser Kapitalisierungsfaktor einem Zinssatz von rd. 7,3% – demnach geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Unternehmenswert dauerhaft einen jährlichen Ertrag in Höhe von 7,3% generiert.
Unternehmensbewertungsverfahren gemäß IDW
Auch die Branche der Wirtschaftsprüfer hat sich intensiv mit dem Thema der Unternehmensbewertung auseinandergesetzt. So hat das Institut der Wirtschaftsprüfer IDW einen Standard für Unternehmensbewertungen erarbeitet, der in der Vergangenheit immer wieder überarbeitet wurde, den sogenannten IDW Standard S1. Im IDW S1 ist neben dem Ertragswertverfahren auch das Discounted Cash Flow Verfahren aufgeführt.
Im Gegensatz zum Multiplikatorverfahren und zum vereinfachten Ertragswertverfahren sind das Ertragswertverfahren und das Discounted Cash Flow Verfahren zukunftsbezogen. Somit ist für die Anwendung dieser Verfahren eine Planung der relevanten Größen erforderlich, zumindest für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Discounted Cash Flow Verfahren
Ausgangspunkt des Discounted Cash Flow Verfahrens ist die Betrachtung des sogenannten Cash Flows, also des Überschusses der Cash-Zuflüsse eines Jahres (z.B. Umsätze) über die Cash Abflüsse eines Jahres (z.B. Kosten und Investitionsausgaben). Es werden die künftigen Cash Flows geplant und diese auf den Bewertungsstichtag abgezinst (= diskontiert, daher der Ausdruck „Discounted“ Cash Flow). Die Anwendung ist vergleichsweise komplex und erfordert neben der Planung der Größen, die den Cash Flow bestimmen, die Kenntnis bzw. Planung weiterer Größen, wie z.B. die ewige Wachstumsrate nach dem Planungszeitraum, risikoloser Zinssatz, Marktrisikoprämie und Betafaktor. Beim Discounted Cash Flow Verfahren wird zwischen verschiedenen Varianten unterschieden, je nachdem ob man auf den gesamten Cash Flow oder nur auf den Cash Flow auf das Eigenkapital abstellt, und wie die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsen auf das Fremdkapital berücksichtigt wird.
Ertragswertverfahren
Beim sogenannten Ertragswertverfahren nach IDW S1 ermittelt sich der Unternehmenswert aus der Summe der diskontierten künftigen finanziellen Überschüsse, die den Unternehmenseigentümern zufließen. Zur Ermittlung dieser finanziellen Überschüsse wird im Gegensatz zum Discounted Cash Flow Verfahren der ausschüttungsfähige Gewinn herangezogen. Wiederum vergleichbar zum Discounted Cash Flow Verfahren wird der Zinssatz zur Abdiskontierung berechnet, indem zum risikolosen Zinssatz ein separat ermittelter Risikozuschlag hinzuaddiert wird. Bei identischen Annahmen können die Ergebnisse eines Discounted Cash Flow Verfahrens und eines Ertragswertverfahrens ineinander überführt werden.
Würdigung der verschiedenen Verfahren
Nach dieser kurzen Darstellung der verschiedenen Verfahren stellt sich natürlich die Frage, welches Verfahren denn nun in einer konkreten Situation zu bevorzugen ist. Nun, jedes dieser Verfahren hat seine Vor- und seine Nachteile und insofern eine Existenzberechtigung.
Das Multiplikatorverfahren ist relativ einfach zu handhaben, Daten über die Bewertung börsennotierter Unternehmen sind leicht verfügbar, und einschlägige Datenbanken liefern bewertungsrelevante Daten vergangener Unternehmenstransaktionen. Zusätzlich stehen Multiplikatoren von Expertenschätzungen zur unmittelbaren Anwendung zur Verfügung, wobei die Multiplikatoren typischerweise nach Branche und Unternehmensgröße differenziert werden. Die große Frage ist jedoch, inwiefern das zu bewertende Unternehmen wirklich mit der herangezogen Datenbasis vergleichbar ist, ob also die spezifischen Zukunftsaussichten dieses Unternehmens durch den verwendeten Multiplikator zutreffend abgebildet werden. Zumindest ist dieses Verfahren in der Praxis sehr weit verbreitet.
Das vereinfachte Bewertungsverfahren basiert auf vergangenen steuerlichen Gewinnen, so dass das Ergebnis auch von steuerlichen Regelungen abhängt. Auch ist der Bewertungsfaktor vom Bewertungsgesetz vorgeschrieben, so dass – zumindest bei streng korrekter Anwendung – hier keine individuellen Anpassungen zugelassen sind. In der Praxis der Unternehmensbewertung in Zusammenhang mit Unternehmenskäufen bzw. -verkäufen ist dieses Verfahren daher auch nicht allzu häufig anzutreffen.
Mit dem Discounted Cash Flow Verfahren und dem Ertragswertverfahren nach IDW Standard wird nun das Gebiet der zukunftsbezogenen Bewertungsverfahren betreten. Beide Verfahren sind investitionstheoretisch fundiert und wissenschaftlich anerkannt. Während das Ertragswertverfahren den ausschüttungsfähigen Gewinn als Bewertungsbasis heranzieht, verwendet das Discounted Cash Flow Verfahren den Zahlungsmittelüberschuss – den Cash Flow. Beim DCF Verfahren werden daher auch cash flow relevante Veränderungen des Nettoumlaufvermögens berücksichtigt, die es – neben diversen anderen Größen – zu planen gilt. Damit sind wir auch schon beim vermutlich größten Kritikpunkt dieser Verfahren: aufgrund des Zukunftsbezugs basieren die Bewertungen auf Plangrößen, und diese sind nun einmal gestaltbar. Durch eine positive Planung kann somit ein entsprechend hoher Unternehmenswert ermittelt werden. Aber: ganz so einfach ist es dann doch wieder nicht, denn ein möglicher Käufer wird eine solche positive Planung nur dann akzeptieren, wenn es gelingt, die Planung im Detail darzulegen und plausibel zu erklären, so dass der Käufer auch davon überzeugt ist, dass diese Planung ihre Berechtigung hat, und nicht nur der rein rechnerischen Ermittlung eines hohen Unternehmenswertes dient.
Wir sehen also wieder einmal, dass die Themen rund um eine „Unternehmensnachfolge“ einerseits zwar komplex sind, dass aber andererseits der gesunde Menschenverstand nicht ausgeschaltet werden darf!
Wie handhaben wir von Seiten ADVISOS Corporate Finance nun das Thema der Unternehmensbewertung? Als ersten Anhaltspunkt einer Unternehmensbewertung bieten sich in der Tat die verschiedenen Ausprägungen des Multiplikatorverfahrens an. Gern ergänzen wir die Ergebnisse dann um Erkenntnisse aus dem Discounted Cash Flow Verfahren, bei dem durchaus verschiedene Planungsszenarien durchgespielt werden können. Hier schätzen wir sehr die detaillierte Diskussion der Planung und der Planungsannahmen mit unserem Kunden. Gern nutzen wir das sogenannte entity Verfahren, bei dem der Cash Flow des Unternehmens ermittelt und als Bewertungsbasis herangezogen wird. Typischerweise liegt schließlich eine Bandbreite von Ergebnissen vor, die wir mit unserem Kunden diskutieren und die wir bei der Erarbeitung einer Verhandlungsstrategie zum Wohle unseres Kunden zielgerichtet einsetzen.
Wir sehen also wieder einmal, dass die Themen rund um eine „Unternehmensnachfolge“ einerseits zwar komplex sind, dass aber andererseits der gesunde Menschenverstand nicht ausgeschaltet werden darf! Machen Sie den ersten Schritt und lassen Sie Ihre Unternehmen durch Experten unverbindlich und diskret bewerten.